Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Briefwahlunterlagen gemäß § 24 Abs.1 GLKrWO erst ab dem 16. Februar 2026 ausgehändigt werden dürfen. Alle uns vorliegenden Anträge werden bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Falls Sie die Briefwahlunterlagen auch bei einer möglichen Stichwahl zur Landratswahl per Post erhalten möchten, kreuzen Sie dies bitte im Antrag entsprechend an.
Wemding, 05.02.2026
Verwaltungsgemeinschaft Wemding
Bürgerbüro